Nutzungsordnung der Gemeinde Wohlen vom 8. Mai bzw. 6. September 2006 [BNO] überprüft. Die übrigen Bewilligungsvoraussetzungen seien nicht Gegenstand der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung gewesen. Die einzige Bindung für den Regierungsrat
1C 52/2011/Ire Cour de droit public/Aargau·DE·9 min·12
Rejet
Nutzungsordnung der Gemeinde Wohlen vom 8. Mai bzw. 6. September 2006 [BNO] überprüft. Die übrigen Bewilligungsvoraussetzungen seien nicht Gegenstand der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung gewesen. Die einzige Bindung für den Regierungsrat — Juges — Swissrulings